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Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Während der Arbeitslosigkeit ist es oft unmöglich, die Prämien für Lebensversicherungen weiterzuzahlen. Damit das Sparziel jedoch erreicht werden kann, ist eine kontinuierliche Prämienzahlung notwendig.

Mit der Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung wird im Falle von Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit die Prämienzahlung auf die maximale Dauer von 12 Monaten übernommen.


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