Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Während der Arbeitslosigkeit ist es oft unmöglich, die Prämien für Lebensversicherungen weiterzuzahlen. Damit das Sparziel jedoch erreicht werden kann, ist eine kontinuierliche Prämienzahlung notwendig.
Mit der Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung wird im Falle von Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit die Prämienzahlung auf die maximale Dauer von 12 Monaten übernommen.