Kapitalauszahlung bei schwerer Krankheit (Dread Disease)
Die Versicherungssumme wird nicht nur im Er- bzw. Ablebensfall ausbezahlt, sondern bereits bei schwerer Erkrankung an Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypassoperation, Erblindung, Querschnittslähmung, Organtransplantation, Nierenversagen oder bei schwerer Plegebedürftigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen.